Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 17.05.2011 –
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.372,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 95 % und der Beklagte zu 5 % mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Arnsberg entstanden sind. Diese werden dem Kläger auferlegt.
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