LSG Bayern - Beschluss vom 26.01.2007
L 18 SB 108/05.Ko
Normen:
JVEG § 20 ;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 20.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 SB 534/04

Entschädigung eines Antragstellers bei unterlassener Benachrichtigung über Aufhebung eines ärztlichen Untersuchungstermins

LSG Bayern, Beschluss vom 26.01.2007 - Aktenzeichen L 18 SB 108/05.Ko

DRsp Nr. 2007/20045

Entschädigung eines Antragstellers bei unterlassener Benachrichtigung über Aufhebung eines ärztlichen Untersuchungstermins

Nachdem ärztliche Sachverständige bzw deren Praxismitarbeiter gem. §§ 103 ff. SGG herangezogen werden, fällt es in den Verantwortungsbereich des jeweils zuständigen Gerichts, wenn im Geschäftsbetrieb eine erforderliche Benachrichtigung eines Antragstellers unterbleibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 20 ;
Vorinstanz: SG Würzburg, vom 20.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 SB 534/04