LSG Bayern - Beschluss vom 11.11.2016
L 15 RF 26/16
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; EStG § 9 Abs. 4a S. 3; JVEG § 19; JVEG (i.d.F. v. 23.07.2013) § 21; JVEG § 4; JVEG § 5; JVEG § 6;

Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen VerfahrenÜberprüfung von Streckenangaben beim Fahrkostenersatz bei der Nutzung eines eigenen PkwAnforderungen an einen weiteren ErmittlungsbedarfKein Verzinsung von EntschädigungsleistungenKeine Zuerkennung einer Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

LSG Bayern, Beschluss vom 11.11.2016 - Aktenzeichen L 15 RF 26/16

DRsp Nr. 2016/19189

Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren Überprüfung von Streckenangaben beim Fahrkostenersatz bei der Nutzung eines eigenen Pkw Anforderungen an einen weiteren Ermittlungsbedarf Kein Verzinsung von Entschädigungsleistungen Keine Zuerkennung einer Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

1. Ist die vom Antragsteller gemachte Streckenangabe nicht nur geringfügig höher als die Entfernung, wie sie sich bei Zuhilfenahme der Routenplaner im Internet ergibt, und ist ein behaupteter Umweg nicht als objektiv erforderlich nachgewiesen, ist dem Fahrtkostenersatz grundsätzlich die dem Routenplaner zu entnehmende Streckenlänge zur schnellsten Route ohne einen Toleranzaufschlag zugrunde zu legen. 2. Bloße Behauptungen ins Blaue hinein erzeugen keinen weiteren Ermittlungsbedarf. 3. Eine Verzinsung ist dem JVEG fremd.

Vor dem 1.8.2013 stand der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen bei Entschädigungstatbeständen einer Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung anders als heute nicht entgegen

Tenor

Die Entschädigung wegen des Erscheinens des Herrn A. beim Gerichtstermin am 30.10.2014 wird auf 218,50 EUR festgesetzt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; EStG § 9 Abs. 4a S. 3; JVEG § 19; JVEG (i.d.F. v. 23.07.2013) § 21; JVEG § 4; JVEG § 5; JVEG § 6;

Gründe

I.