Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. September 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 173.462,92 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe (KSA) auf Honorare für Jury-Mitglieder in einer Casting- und Unterhaltungsshow für die Jahre 2001 bis 2005.
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