Die Parteien streiten über die Dienstentlassung der Klägerin mit Disziplinarverfügung vom 03.04.2007.
Die Klägerin (geb. am 23.02.1973, inzwischen verheiratet und Mutter eines Kindes) ist seit dem 01.08.1991 bei der Beklagten, seit 1996 in deren Bezirksverwaltung in M. zu einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt EUR 2.100,00 beschäftigt. Die beklagte Berufsgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Klägerin ist in der Zeit vom 01.08.1991 zunächst bis zum 31.07.1994 bei der Beklagten unter Ernennung zur Verwaltungsinspektorenanwärterin für den gehobenen berufsgenossenschaftlichen Verwaltungsdienst ausgebildet worden. Aufgrund eines nicht erbrachten Leistungsnachweises ist die Ausbildungszeit bis zum 11.10.1995 verlängert worden. Die Klägerin erzielte die Abschlussnote "ausreichend".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|