LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.08.2005
L 13 AL 1226/05
Normen:
SGB I § 14 ; SGB III § 324 Abs. 1 S. 1 § 324 Abs. 1 S. 2 § 421j Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 3 AL 1305/04 - 18.02.2005,

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen unterlassener Spontanberatung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen L 13 AL 1226/05

DRsp Nr. 2006/27620

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen unterlassener Spontanberatung

1. Das Ereignis, das den Leistungsfall auslöst, ist grundsätzlich als leistungsbegründendes Ereignis iS des § 324 Abs. 1 S. 1 SGB III anzusehen. 2. Im Hinblick auf Leistungen gemäß § 421j SGB III kommt ein Anlass zu einer Spontanberatung, aus deren Unterlassen ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch folgen kann, nur dann in Betracht, wenn die Bundesagentur für Arbeit vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses, also vor Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses, von sämtlichen Tatbestandvoraussetzungen Kenntnis erlangt hat oder diese Kenntnis zumindest ohne Weiteres hätte erlangen können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 14 ; SGB III § 324 Abs. 1 S. 1 § 324 Abs. 1 S. 2 § 421j Abs. 1 ;