Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Kläger sind bei der Beklagten als gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt. Die Beklagte wendet in ihrem Betrieb den Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Kies und Sand, Mörtel und Transportbeton herstellenden Unternehmen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein vom g. Dezember 1986 (RTV-Kies) an. Dieser enthält unter anderen folgende Regelungen:
"§ 8 Ausfall des Arbeitnehmers infolge Krankheit oder Arbeitsunfalles
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