LAG Berlin - Urteil vom 14.02.2003
13 Sa 69/03
Normen:
BAT § 37 ; BAT § 71 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 12661/02

Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen, deren erster vor dem 30.06.1994 begann

LAG Berlin, Urteil vom 14.02.2003 - Aktenzeichen 13 Sa 69/03

DRsp Nr. 2003/9414

Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen, deren erster vor dem 30.06.1994 begann

»Bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder der Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in aller Regel kein neues Arbeitsverhältnis im Sinne des § 71 Einleitungssatz BAT begründet, wenn der Arbeitsinhalt im Wesentlichen unverändert bleibt.«

Normenkette:

BAT § 37 ; BAT § 71 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) aufgrund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme Anwendung.