Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.11.2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.444,14 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung.
Die Klägerin war bis zum 31.12.2010 bei dem Beklagten, der eine Apotheke betreibt, als pharmazeutisch/kaufmännische Angestellte beschäftigt. Das monatliche Bruttogehalt betrug zuletzt 1.765,00 €.
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