LAG Köln - Urteil vom 01.06.2012
4 Sa 115/12
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1; EFZG § 5 Abs. 2; EFZG § 7 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 25.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3357/10

Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land

LAG Köln, Urteil vom 01.06.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 115/12

DRsp Nr. 2012/18052

Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land

1) Darlegungs- und Beweislast für Arbeitsunfähigkeit im Heimaturlaub in einem EU-Land.2) Kein fortdauerndes Leistungsverweigerungsrecht bei Verstoß gegen § 5 Abs. 2 EFZG.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.11.2011 - 4 Ca 3357/10 G - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.444,14 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1; EFZG § 5 Abs. 2; EFZG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung.

Die Klägerin war bis zum 31.12.2010 bei dem Beklagten, der eine Apotheke betreibt, als pharmazeutisch/kaufmännische Angestellte beschäftigt. Das monatliche Bruttogehalt betrug zuletzt 1.765,00 €.