Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Oktober 2009 -
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der betrieblichen Invalidenrente des Klägers.
Der im Juni 1947 geborene Kläger war vom 1. April 1969 bis zum 30. September 2002 bei der Beklagten beschäftigt.
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