LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 17 Beschäftigungspflicht
Entbindungsverfügung: Rechtsschutzinteresse
LAG München, Urteil vom 13.07.1994 - Aktenzeichen 5 Sa 408/94
DRsp Nr. 2002/15100
Entbindungsverfügung: Rechtsschutzinteresse
1. Weder Verfügungsanspruch noch Verfügungsgrund der Entbindungsverfügung gemäss § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG setzen das Bestehen des Weiterbeschäftigungsanspruchs gemäss § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG voraus.2. Ein Verfügungsgrund für die Entbindungsverfügung gemäss § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG ist mit Rücksicht auf die in dieser Vorschrift ausdrücklich vorgesehene Rechtsschutzform der Entbindungsverfügung in aller Regel gegeben.3. Der Entbindungsgrund des § Abs. Satz 2 Nr. kann nicht allein in dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § Abs. , in einer Betriebsänderung samt Personalabbau im Sinne der §§ ff , im Lohnkostenaufwand oder den Interessen des Arbeitgebers gesehen werden, kommt aber auch dann in Betracht, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unmöglich oder unzumutbar ist.
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