I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.09.2008 - 17 Ca 8994/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 315,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 15.08.2007 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.
Die Kosten zweiter Instanz tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.
III. Die Revision wird zugelassen.
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