LAG Köln - Urteil vom 31.07.2009
10 Sa 1471/08
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; MTV (Steinkohle) § 54;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 8994/07

Energiebeihilfe als betriebliche Altersversorgung

LAG Köln, Urteil vom 31.07.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 1471/08

DRsp Nr. 2010/1468

Energiebeihilfe als betriebliche Altersversorgung

1. Die Energiebeihilfe gemäß § 54 MTV Steinkohle ist eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. 2. Abweichend von der Auffassung der 4., 5., 6. und 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in den Urteilen vom 07.04.2008 (5 Sa 430/08), vom 24.07.2008 (6 Sa 530/08), vom 17.12.2008 (8 Sa 535/08), vom 12.06.2009 (4 Sa 888/08) und vom 31.07.2009 (4 Sa 679/09) steht dem Charakter der Energiebeihilfe als Leistung betrieblicher Altersversorgung nicht deren Ausgestaltung als bedarfsorientierte Fürsorgeleistung entgegen.

Tenor

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.09.2008 - 17 Ca 8994/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 315,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 15.08.2007 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Die Kosten zweiter Instanz tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; MTV (Steinkohle) § 54;

Tatbestand