LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 24.02.1999 L 5 KA 150/99 ER-B
Normen:
GSG Art. 33 § 1 ; SGB V § 95 Abs. 4 S. 3 § 95 Abs. 7 S. 3 Nr. 1 ;
Ende der Zulassung für Vertragsärzte
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 150/99 ER-B
DRsp Nr. 2006/23793
Ende der Zulassung für Vertragsärzte
Bei Anwendung der Übergangsbestimmungen für die vertragsärztliche Zulassung für Ärzte, die noch keine 20 Jahre vertragsärztlich tätig waren, sind Zeiten der Ermächtigung jedenfalls dann in die Berechnung miteinzustellen, wenn die Tätigkeit im Rahmen der Ermächtigung und im Rahmen der Zulassung identisch waren. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GSG Art. 33 § 1 ; SGB V § 95 Abs. 4 S. 3 § 95 Abs. 7 S. 3 Nr. 1 ;