Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.06.2018, Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.000,00 € festgesetzt.
Die Parteien streiten um die Kostenerstattungspflicht für Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin in der privaten Krankenversicherung. Das Landgericht hat der Klägerin zwar einen Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine IVF-Behandlung zuerkannt, nicht aber für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) verbunden mit einer ICSI-Behandlung. Gegen diesen klageabweisenden Teil des Urteils richtet sich die Berufung der Klägerin.
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