Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. September 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beigeladene zu 1. in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der sozialen Pflegeversicherung (sPV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung wegen Beschäftigung versicherungspflichtig war.
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