LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.04.2018
L 7 AY 4220/17
Normen:
SGG § 156 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 23.02.2017

Eintritt der Rücknahmefiktion für eine Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender Berufungsbegründung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2018 - Aktenzeichen L 7 AY 4220/17

DRsp Nr. 2018/8310

Eintritt der Rücknahmefiktion für eine Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender Berufungsbegründung

Eine fehlende Berufungsbegründung kann Anlass für eine Betreibensaufforderung und Gegenstand einer solcher sein.

1. Die Rücknahmefiktion nach § 156 Abs. 2 S. 1 S SGG tritt bei Vorliegen der Voraussetzungen ipso iure ein und beruht auf der Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses des Berufungsklägers.2. Voraussetzung der Berufungsrücknahmefiktion ist das erfolglose Verstreichen der Dreimonatsfrist nach einer gerichtlichen Betreibensaufforderung.3. Die Betreibensaufforderung muss u.a. hinreichend deutlich auf die Rechtsfolge der fingierten Berufungsrücknahme hinweisen.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Berufungsverfahren L 7 AY 1203/17 und L 7 AY 1966/17 durch Rücknahme der Berufungen erledigt sind.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 156 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die verbundenen Rechtsstreite betreffen die Frage, ob die Berufungen der Klägerin in zwei Verfahren als zurückgenommen gelten.

1. 2.