Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.09.2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 9.164,80 EUR festgesetzt.
Streitig ist die Festsetzung eines Regresses.
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