Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 09.12.2008 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 29.352,90 EUR festgesetzt.
I. Der Beschwerdeführer (Bf) wendet sich gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
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