SG Mannheim, vom 08.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 SO 3910/08 ER
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anfechtbarkeit einer angeordneten Auflage als Nebenbestimmung
LSG Baden-Württemberg, vom 20.02.2009 - Aktenzeichen L 7 SO 165/09 ER-B
DRsp Nr. 2009/5061
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anfechtbarkeit einer angeordneten Auflage als Nebenbestimmung
Als Nebenbestimmung ist die in einem Beschluss des Sozialgerichts im vorläufigen Rechtsschutz angeordnete Auflage regelmäßig nicht selbständig. Sie ist nur mit der einstweiligen Anordnung in ihrer Gesamtheit anfechtbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]