Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer begehrt im Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Feststellung, dass er nicht zur Vorlage eines Nachweises für die Durchführung einer Statusfeststellung durch den Rentenversicherungsträger verpflichtet ist.
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