SG Koblenz, vom 01.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 ER 8/06 AY
Einstweiliger Rechtsschutz bei Leistungen für Asylbewerber, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 27.03.2006 - Aktenzeichen L 3 ER 37/06 AY
DRsp Nr. 2007/20430
Einstweiliger Rechtsschutz bei Leistungen für Asylbewerber, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
1. Wenn Leistungen nach § 3AsylbLG erbracht werden, so steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer einstweiligen Anordnung wegen begehrter Leistungen nach § 2AsylbLG nicht entgegen.2. Die Dauer des Aufenthaltes iS des § 2 Abs. 1AsylbLG wird durch die Einreise des Asylbewerbers über einen sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]