SG Chemnitz, vom 12.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 37 AS 333/15
Einstweilige Anordnung; Erwerbsfähigkeit; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Staatsangehörige der Republik Indonesien; Urlaubssemester wegen der Betreuung und Erziehung eines Kleinkindes
LSG Sachsen, Beschluss vom 31.03.2015 - Aktenzeichen 3 AS 148/15 B ER
DRsp Nr. 2015/7482
Einstweilige Anordnung; Erwerbsfähigkeit; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Staatsangehörige der Republik Indonesien; Urlaubssemester wegen der Betreuung und Erziehung eines Kleinkindes
1. Für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1SGB II ist es rechtlich irrelevant, wenn das Unvermögen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen auf anderen Faktoren, wie etwa der Kindererziehung, beruht.2. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16AufenthG und die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreitet, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeit (vgl. § 16 Abs. 3AufenthG) genügt den Anforderungen zur rechtlichen Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 2SGB II.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.