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Die Klägerin begehrt höhere Altersrente, weil ihre in Rumänien ausgeübten Beschäftigungen in die Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) der Anlage 13 zum SGB VI einzustufen seien.
Die am 15. März 1939 geborene Klägerin hatte in H. (Siebenbürgen/Rumänien) die Mittelschule mit dem Reifezeugnis abgeschlossen. Anschließend besuchte sie von November 1956 bis Juni 1957 mit Erfolg einen Lehrgang für technische Zeichner. Danach arbeitete sie bis 1960 als Maschinenarbeiterin. Ab 14. Juni 1960 war sie als technische Zeichnerin im Elektrizitätswerk H. beschäftigt.
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