LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.06.2012
10 Sa 734/11
Normen:
Manteltarifvertrag Pro Seniore § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz - AK Bad Kreuznach, vom 29.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 554/11

Einstufung einer Altenpflegerin nach dem Manteltarifvertrag Pro Seniore

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 734/11

DRsp Nr. 2012/18062

Einstufung einer Altenpflegerin nach dem Manteltarifvertrag Pro Seniore

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 29.09.2011, Az.: 5 Ca 554/11, teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 320,36 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von EUR 200,00 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 239,49 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils EUR 79,83 seit dem 01.06.2010, 01.07.2010 und 01.08.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.264,30 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils EUR 126,43 seit dem 01.09.2010, 01.10.2010, 01.11.2010, 01.12.2010, 01.01.2011, 01.02.2011, 01.03.2011, 01.04.2011, 01.05.2011 und 01.06.2011 zu zahlen.

5.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin und die weitergehende Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.