I.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmung des zu 2) beteiligten Betriebsrats zu einer Einstellung.
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen des Speditionsgewerbes. Sie beschäftigt in ihrem von B aus gesteuerten Betrieb regelmäßig etwa 780 Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat repräsentiert werden. Die Tarifbedingungen der Mitarbeiter der Arbeitgeberin ergeben sich aus Firmentarifverträgen, die die Arbeitgeberin mit der Gewerkschaft ver.di schließt. Aktuell gilt u. a. der Vergütungstarifvertrag vom 20. Juli 2006, der u. a. folgende Regelungen enthält:
"§ 2 Eingruppierungsgrundsätze
1. Für die Eingruppierung sind allein die übertragenen und ausgeführten Arbeiten und nicht etwaige Berufsbezeichnungen maßgebend.
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