BSG, vom 10.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 32/93
Einstellung von Dienstbeschädigungsteilrenten der ehemaligen DDR
BVerfG, Beschluß vom 29.04.2002 - Aktenzeichen 1 BvR 1578/94
DRsp Nr. 2003/314
Einstellung von Dienstbeschädigungsteilrenten der ehemaligen DDR
Es verstößt gegen Art. 3 Abs. 1GG, wenn der Gesetzgeber im Zuge der Wiedervereinigung die Zahlung von Dienstbeschädigungsteilrenten beendet, die den Angehörigen von Sonderversorgungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausgleich einer durch Dienstunfall oder Diensterkrankung verursachten Beschädigung gewährt wurden, demgegenüber aber die ostdeutschen Unfallrenten in die gesamtdeutsche gesetzliche Unfallversicherung überführt.
Normenkette:
AAÜG § 11 Abs. 5 S. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ;
Gründe:
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