Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 17.11.2016 -
Der Antrag wird zurückgewiesen.
I.
Der bei der Arbeitgeberin gebildete neunköpfige Betriebsrat begehrt die Einsetzung einer betrieblichen Einigungsstelle.
Die Arbeitgeberin ist ein selbstständiges Unternehmen in einem Versicherungskonzern. Ihre Aufgabe besteht darin, telefonische und schriftliche Anfragen von Kunden entgegenzunehmen und zu beantworten bzw. zu bearbeiten.
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