I.
Die Beteiligten streiten aus Anlass einer Erhöhung der Pflegestufe über eine rückwirkende Gewährung weitergehender Sozialhilfeleistungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Die 1918 geborene Klägerin lebt in einem Alten- und Pflegeheim im Zuständigkeitsbereich des Beklagten. Sie war ursprünglich in die Pflegestufe I eingestuft und erhielt neben den Zahlungen aus der Pflegeversicherung ergänzend Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|