Die Parteien streiten über restliche Arbeitsvergütung für die Zeit von September 1998 bis September 1999 und restliche Weihnachtsgratifikation für 1998.
Der beklagte Verein ist Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit mit bundesweit über 600 Einrichtungen. Die am 21.08.1967 geborene Klägerin war bei ihm vom 01.05.1995 bis Ende April 2000 als Sozialberaterin (eingestuft in Gehaltsgruppe Vb des tarifvertraglichen Entgeltsystems) im Raum Heilbronn tätig - zunächst auf Honorarbasis, danach in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen bis 31.08.1998.
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