Einreichung von Unterlagen beim Sozialleistungsträger; Verpflichtung zur Erteilung einer Eingangsbestätigung
SG Stade, vom 03.09.2009 - Aktenzeichen S 28 AS 560/09 ER
DRsp Nr. 2010/22649
Einreichung von Unterlagen beim Sozialleistungsträger; Verpflichtung zur Erteilung einer Eingangsbestätigung
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung der Sozialleistungsträger, generell Eingangsbestätigungen zu erteilen. Der Bürger ist auf die üblichen Wege zum Nachweis der Einreichung von Unterlagen zu verweisen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]