SG Stade vom 03.09.2009
S 28 AS 560/09 ER
Normen:
SGB I § 2 Abs. 2; SGB X § 37 Abs. 2;

Einreichung von Unterlagen beim Sozialleistungsträger; Verpflichtung zur Erteilung einer Eingangsbestätigung

SG Stade, vom 03.09.2009 - Aktenzeichen S 28 AS 560/09 ER

DRsp Nr. 2010/22649

Einreichung von Unterlagen beim Sozialleistungsträger; Verpflichtung zur Erteilung einer Eingangsbestätigung

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung der Sozialleistungsträger, generell Eingangsbestätigungen zu erteilen. Der Bürger ist auf die üblichen Wege zum Nachweis der Einreichung von Unterlagen zu verweisen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 2 Abs. 2; SGB X § 37 Abs. 2;