LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.08.2005
L 1 AL 5/05
Normen:
BÜV § 6 Abs. 1 ; SGB III § 351 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB IV § 26 Abs. 2 § 26 Abs. 3 S. 1 § 27 Abs. 2 S. 1 § 28p Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Speyer, vom 09.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 662/03

Einrede der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach fehlerhafter Arbeitgeberprüfung

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen L 1 AL 5/05

DRsp Nr. 2008/9030

Einrede der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach fehlerhafter Arbeitgeberprüfung

Hat eine Arbeitgeberprüfung deshalb nicht zu Beanstandungen geführt hat, weil sich die Prüfbehörde auf eine ausnahmsweise nicht zulässige Stichprobenprüfung beschränkt hat, so kann einem späteren Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge die Einrede der Verjährung nicht entgegengehalten werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BÜV § 6 Abs. 1 ; SGB III § 351 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB IV § 26 Abs. 2 § 26 Abs. 3 S. 1 § 27 Abs. 2 S. 1 § 28p Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Speyer, vom 09.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 662/03