OVG Saarland - Urteil vom 28.10.2011
3 A 301/11
Normen:
SGB VIII § 10 Abs. 4 S. 1; SGB VIII § 35a Abs. 2; SGB VIII § 85 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 27.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 462/10

Einordnung der Betreuung eines Kindes im Schulkindergarten durch einen Integrationshelfer als eine Maßnahme der Frühförderung oder als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

OVG Saarland, Urteil vom 28.10.2011 - Aktenzeichen 3 A 301/11

DRsp Nr. 2011/18951

Einordnung der Betreuung eines Kindes im Schulkindergarten durch einen Integrationshelfer als eine Maßnahme der Frühförderung oder als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

Als Endzeitpunkt der Frühförderung wird nicht auf ein bestimmtes Lebensalter, sondern regelmäßig auf den Termin der individuellen Einschulung abgestellt. Bei der Betreuung eines Kindes im Schulkindergarten durch einen Integrationshelfer handelt es sich nicht mehr um eine Maßnahme der Frühförderung, da das Kind mit der Aufnahme in den Schulkindergarten in die Schule eingetreten ist, womit die Frühförderung endete. Es handelt sich vielmehr um eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, für deren Gewährung im Falle eines von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindes gemäß §§ 10 Abs. 4 Satz 1, 35 a Abs. 2, 85 Abs. 1 SGB VIII der örtliche Jugendhilfeträger zuständig ist. Das saarländische Schulrecht inkorporiert die sog. Schulkindergärten in das System der allgemeinen öffentlichen Schulen. Sie sind als schulpädagogische Einrichtungen zu qualifizieren.

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 27.5.2011 - 3 K 462/10 - wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VIII § 10 Abs. 4 S. 1; SGB VIII § 35a Abs. 2;