SG Koblenz, vom 08.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 RA 248/04
Einlegung der Berufung durch nicht qualifiziert signierte E-Mail
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.09.2007 - Aktenzeichen L 4 R 447/06
DRsp Nr. 2008/9040
Einlegung der Berufung durch nicht qualifiziert signierte E-Mail
Den Formerfordernissen für eine wirksame Berufung genügt eine nicht qualifiziert elektronisch signierte E-Mail nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]