Die Berufung wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt weiteres Verletztengeld und eine Verletztenrente aufgrund des von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls vom 7. Dezember 2015.
Das Sozialgericht Berlin hat die Beklagte mit Urteil vom 7. März 2022 unter Änderung des Bescheids vom 25. Juni 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Februar 2019 verurteilt, der Klägerin Verletztengeld über den 10. Januar 2016 bis zum 31. Januar 2017 sowie anschließend eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 35 v. H. zu gewähren.
In der Rechtsmittelbelehrung des Urteils heißt es u. a.:
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