Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2007 in Sachen 14 Ca 1692/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Forderung des Klägers auf Urlaubsentgelt für das Jahr 2006 nach dem Tarifvertrag über den Sozial- und Bestandsschutz freier Mitarbeiter des W vom 01.04.2002.
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