BSG - Urteil vom 15.02.1989
9/4b RV 5/87
Normen:
BSchAV § 5; GG Art. 3 Abs. 1 ; BVG § 30 Abs. 5 ;
Fundstellen:
BSGE 64, 272

Einkommensermittlung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte

BSG, Urteil vom 15.02.1989 - Aktenzeichen 9/4b RV 5/87

DRsp Nr. 1999/6817

Einkommensermittlung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte

1. Die Ermittlung des Einkommensverlust eines Beschädigten, der auch ohne die Schädigung wahrscheinlich selbständig erwerbstätig wäre, kann entsprechend den für Unselbständige geltenden Regeln erfolgen.2. § 5 BSchAV ist mit dem Gesetz vereinbar und nicht dadurch gesetzwidrig geworden, daß sich die Beamtenbesoldung nicht so erhöht hat wie die Einkommen der Selbständigen und der leitenden Angestellten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BSchAV § 5; GG Art. 3 Abs. 1 ; BVG § 30 Abs. 5 ;
Fundstellen
BSGE 64, 272