LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.09.2006
L 6 AS 14/06
Normen:
EStG § 74 ; GG Art. 3 Art. 3 ; SGB II § 11 § 41 § 9 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 271
NZS 2007, 271
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 27.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 290/05

Einkommensberücksichtigung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kindergeld für volljährige Kinder, Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Ehegatteneinkommen

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen L 6 AS 14/06

DRsp Nr. 2007/20529

Einkommensberücksichtigung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kindergeld für volljährige Kinder, Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Ehegatteneinkommen

1. Auch wenn Arbeitslosengeld I für Monatsteile zufließt, wird es als laufendes Einkommen für den gesamten Monat angerechnet. 2. Kindergeld für ein volljähriges bzw. über 24-jähriges Kind ist grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten zuzuordnen, es sei denn, die Auszahlung erfolgt gemäß § 74 EStG an das Kind. 3. Die Anrechenbarkeit des Einkommens des mit dem Antragsteller in einer Bedarfgemeinschaft zusammenlebenden Ehegatten ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EStG § 74 ; GG Art. 3 Art. 3 ; SGB II § 11 § 41 § 9 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger für die Zeit vom 20. Januar bis zum 31. Mai 2005 zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II).