Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 30.07.2015 - 1 Ca 961 d/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt im Beschwerdeverfahren die Abänderung der Höhe der Raten, mit der er sich im Rahmen der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe an den Kosten des Rechtsstreits zu beteiligen hat.
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