SG Karlsruhe, vom 18.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 AL 1480/03
Einkommensanrechnung beim Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2006 - Aktenzeichen L 8 AL 1273/05
DRsp Nr. 2006/27527
Einkommensanrechnung beim Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
Die grundsätzliche Verpflichtung der leiblichen Eltern nach § 1601BGB zu Unterhaltszahlungen ist eine Leistungsverpflichtung iS von § 315 Abs. 2SGB III. Die Unterhaltspflicht der Eltern ist auch geeignet die vom Kind beantragte Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe aufgrund der Einkommensanrechnung nach § 71 Abs. 1SGB III auszuschließen bzw zu mindern. Es bedarf zur Bestimmung der Unterhaltspflicht bzw des auf den Gesamtbedarf des Kindes anzurechnenden Betrages der Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit über die Einkommensverhältnisse der Eltern. Sie kann nur durch eine Auskunft und die Vorlage entsprechender Unterlagen durch die Eltern erlangt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]