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Streitig ist die Rückforderung von Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) aufgrund Anrechnung einer an einen früheren selbständigen Vermittler gezahlten Rente wegen BU aus dem Vertreterversorgungswerk (VVW) der Allianz Versicherungs-AG.
Der im Jahre 1945 geborene Kläger war bis Mai 1978 rentenversicherungspflichtig. Ab Juni 1978 leistete er freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zuletzt war als Vermittler von Versicherungen sowie als Betreiber einer Lotto-Toto-Annahmestelle tätig. Seinen Gewerbebetrieb als Vermittler von Versicherungen meldete er zum 1. Juni 1999 ab.
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