Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 08.03.2012
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Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 4 ff. Arbeitsschutzgesetz“ wird der Direktor des Arbeitsgerichts Köln a. D., Herr F-J T, bestellt.
Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.
I.
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