ArbG Wesel, vom 29.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 30/96
Einigungsstelle: Zuständigkeit - Begriff der tarifvertraglichen Ausgleichsregelung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.1997 - Aktenzeichen 12 TaBV 97/96
DRsp Nr. 2002/8531
Einigungsstelle: Zuständigkeit - Begriff der tarifvertraglichen Ausgleichsregelung
Eine "tarifvertragliche Ausgleichsregelung" im Sinne von § 6 Abs. 5ArbZG kann auch dann vorliegen, wenn zwar keine Vergütungszuschläge bzw. kein Freizeitausgleich für die geleistete Nachtarbeit vorgesehen ist, jedoch sich aus dem Tarifwerk ergibt, dass nach der erkennbaren Vorstellung der Tarifvertragsparteien durch die Gewährung anderer Leistungen und Vergünstigungen auch die durch typischerweise geleistete Nachtarbeit verursachte Belastung ausgeglichen werden soll.