Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.01.2012, Az.:
Der Hilfsantrag des Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.
I. Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle.
Die Beteiligte zu 1. ist Pächterin und Betreiberin des C. Der Beteiligte zu 2. ist der für den Betrieb der Beteiligten zu 1. gebildete Betriebsrat.
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