Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. November 2009 -
I. Die Beteiligten streiten um die Einsetzung einer Einigungsstelle in der Filiale 720 zum Regelungsgegenstand "Ausgestaltung der Zahlungsmodalitäten bei der Umsetzung des Tarifvertrages zur befristeten Vorsorgeleistung".
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