Die Beteiligten streiten über die Frage, ob zur Ausübung der Mitbestimmungsrechte, die dem Antragsteller gemäß § 111 ff. BetrVG bei der weiteren Anwendung des ... -Systems in der Niederlassung ... der Antragsgegnerin zustehen können, eine Einigungsstelle einzurichten ist. In dem vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller beantragt,
1.
zur Vorsitzenden der Einigungsstelle zur Regelung eines Sozialplans im Zusammenhang mit der weiteren Verwendung und Entwicklung des ... -Systems wird Frau ... bestellt.
2.
Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf 3 festgesetzt.
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