I.
Beteiligten streiten über die Bildung und Besetzung einer Einigungsstelle.
Antragsteller ist der Betriebsrat im Forschungszentrum Köln des Antragsgegners, in dem mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind. In einer Betriebsvereinbarung zwischen den Beteiligten vom 17.08.194 ist das Verfahren über die Festlegung dienstfreier Arbeitstage und die hierfür vorzuarbeitende Zeit geregelt gewesen; auf dieser Grundlage kam es jährlich bis einschließlich für das Jahr 1994 zu entsprechenden Vereinbarungen. Die Regelung ging regelmäßig dahin, dass festgelegt wurde, welche Arbeitstage während des Kalenderjahres vorgearbeitet werden könnten, und in welchem Umfang die Arbeitszeit an den verbleibenden Arbeitstagen aus diesem Grunde verlängert würde.
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