1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 03.12. 2009 - 1 Ca 881/09 - im Kostenausspruch und insoweit geändert, wie die Klage im Umfang von 881,00 € brutto nebst Zinsen abgewiesen worden ist, und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 881,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 02.12.2009 zu zahlen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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