LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.09.2011
8 Sa 743/10
Normen:
ETV 2007 DFS;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 13.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 229/09

Eingruppierung; Wechsel in eine andere Tätigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.09.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 743/10

DRsp Nr. 2012/6021

Eingruppierung; Wechsel in eine andere Tätigkeit

Der Wechsel vom operativen Dienst in eine andere Tätigkeit als Eingruppierungsvoraussetzung des Eingruppierungsvertrags der DFS muss in deren Diensten erfolgt sein.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenbach vom 13. April 2010 - 6 Ca 229/09 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ETV 2007 DFS;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, wie der Kläger zutreffend tariflich einzugruppieren ist.

Die Beklagte nimmt die Flugsicherung für den gesamten deutschen Luftraum wahr. Diese Aufgabe hat sie von der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) übernommen.