Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die am 12.11.1959 geborene Klägerin ist seit dem 01.02.2000 als Lehrkraft für besondere Aufgaben in Stellung einer Studienrätin im Hochschuldienst bei der Beklagtenseite beschäftigt.
1. 2. 1. a) b) 2.
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