LAG Thüringen - Urteil vom 06.09.2000
6 Sa 394/99
Normen:
2. BesÜV (Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregellungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands vom 21. Juni 1991); BAT §§ 22 23 ; BAT-O § 11 ; Bundesbesoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschn. III Ziff. 3 b und c; ThürBesG (Thüringer Besoldungsgesetz in der Fassung vom 22. August 1995); ThürBesO (Thüringer Besoldungsordnung A 14); Thüringer Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis - ThürBewAnfVOThürBewAnfVO - vom 2. Februar 1993;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 27.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3525/98

Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

LAG Thüringen, Urteil vom 06.09.2000 - Aktenzeichen 6 Sa 394/99

DRsp Nr. 2002/15238

Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

»1. Für die Höhergruppierung eines angestellten Lehrers gemäß eines höher bewerteten Funktionsamtes (hier Regelschulkonrektor nach BesGr A 14) müssen neben einer freien Planstelle auch die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Eignung, Laufbahn) vorliegen. 2. Übt der Freistaat das ihm bei der Besetzung von Beförderungsstellen zustehende Ermessen nicht aus, ist die nicht erfolgte Ermessensentscheidung, bei Vorliegen sämtlicher beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Planstelle, Eignung, Laufbahn), durch gerichtliche Entscheidung vorzunehmen.«

Normenkette:

2. BesÜV (Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregellungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands vom 21. Juni 1991); BAT §§ 22 23 ; BAT-O § 11 ; Bundesbesoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschn. III Ziff. 3 b und c; ThürBesG (Thüringer Besoldungsgesetz in der Fassung vom 22. August 1995); ThürBesO (Thüringer Besoldungsordnung A 14); Thüringer Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis - ThürBewAnfVOThürBewAnfVO - vom 2. Februar 1993;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.